Mietverwaltung
- Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern (Ansprechpartner für alle Belange des Mieters)
- Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
- Erledigung des Schriftverkehrs
- Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern
- Vermittlung von Mietern (über ortsansässige Makler) (in Abstimmung mit den Eigentümern)
- Abschluss der erforderlichen Mietverträge (in Abstimmung mit den Eigentümern)
- Verwaltung der Mietkautionen
- Überwachung des Hausmeisters und Erteilung von Anweisungen
- Inkasso der Miete und der Nebenkosten
- Führen eines Mieter Kontos (namentliche Zuordnung)
- Jährlicher Abrechnung der Kosten für die Eigentümer
- Führung der gesamten Buchhaltung nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
- Abschluss von Wartungsverträgen
- Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen
- Technische Verwaltung
- Veranlassung notwendiger Wartungsarbeiten und Instandhaltungen, soweit mit den Eigentümern abgestimmt