Mieter eines Ein- oder Zweifamilienhauses darf der Vermieter dazu verpflichten, Eiszapfen vom Dach zu entfernen. Der Vermieter kann sämtliche Verkehrssicherungspflichten auf den Mieter übertragen. Der Mieter muss dann darauf achten, dass keine Eiszapfen oder Dachlawinen eine Gefahr darstellen. Der Mieter muss für evtl. Schadenersatzansprüche aufkommen, der Vermieter nicht. Anders der Fall bei Wohnungsmietern, ihnen kann diese Pflicht nicht komplett übertragen werden.