In Städten müssen Mieter mit dem Risiko leben, das in der Nähe gebaut wird und dadurch eine Lärmbelästigung entsteht. Allerdings nur bis zu einer gewissen Grenze. Das LG Berlin befand in einem Fall, dass der Mieter die Lärmbelästigung auf dem Nachbargrundstück bei der Kernsanierung des darauf befindlichen Hauses nicht akzeptieren muss. Zwar sei dem Mieter bei Einzug klar gewesen, dass das Nachbarhaus saniert werden soll, mit einem derartigen Umfang habe der Mieter aber nicht rechnen müssen. Die Arbeiten und die damit verbundenen Lärmbelästigungen hätten die üblichen Grenzen enorm überstiegen. Die Minderung sei daher gerechtfertigt.