Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen verjähren nach drei Jahren. Daher noch vor Jahresende prüfen, ob Ansprüche geltend gemacht werden können. Eine Abrechnung muss der Mieter spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode erhalten haben.
Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen verjähren nach drei Jahren. Daher noch vor Jahresende prüfen, ob Ansprüche geltend gemacht werden können. Eine Abrechnung muss der Mieter spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode erhalten haben.
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